Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist aufgrund des Endes der zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 derzeit in aller Munde und jeder hat in irgendeiner Form zumindest schon einmal davon gehört. Leider haben bisher nur wenige Webseitenbetreiber auch den Handlungsbedarf der hieraus resultiert erkannt bzw. auch danach gehandelt. Dabei sollte dies nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn die zu erwartenden Strafen bei Verstoß gegen die DSGVO können erheblich sein, da sie sich am Unternehmens-UMSATZ orientieren und nicht am Ertrag.

Von der DSGVO einmal abgesehen, sollten gerade Betreiber von Internetseiten auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben achten, da diesbezüglich ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko besteht.

Welche Punkte sind hier nun also zu beachten:

  • Impressum | Aktualität, Angabe aller erforderlichen Daten, Auffindbarkeit des Links dazu
  • Datenschutzrichtlinie /-erklärung | Auffindbarkeit des Links, getrennt vom Impressum, Angabe aller relevanten datenverarbeitender Aktivitäten des Nutzers und der Internetseite selbst
  • Kontaktformulare | Verschlüsselung der Datenübertragung durch ein SSL-Zertifikat, Zustimmung zur Datenverarbeitung und zur Datenschutzerklärung
  • Social-Sharing-Buttons | Nutzung von Buttons zum automatisierten Teilens von Inhalten der Internetseiten in Sozialen Netzwerken
  • Werbe-E-Mail bzw. Newsletter-Versand | Anmeldung über Doubel-Opt-In-Verfahren, ggf. Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung bei Nutzung von Dienstleistern

Diese Aufstellung soll einen groben Überblick über die Punkte verschaffen, über die sich Seitenbetreiber Gedanken machen müssen und ist selbstverständlich nicht abschließend und erfolgt ohne Gewähr.

Als Agenturpartner von eRecht24, einem auf Internetrecht spezialisierten Portal hinter dem eine Anwaltskanzlei steht, biete ich derzeit an, Internetseiten auf diese Punkte hin zu prüfen und das Impressum bzw. die Datenschutzerklärungen zu einem Pauschalpreis von 50,00 EUR netto anzupassen. Weitere Punkte wie ggf. die Notwendigkeit von SSL-Verschlüsselungen, oder Zustimmungsbuttons in Kontaktformularen prüfe ich selbstverständlich auch ab. Eine Anpassung solcher Thematiken würde ich aber individuell gesondert anbieten und nach Absprache ggf. auch durchführen, oder Hinweise für Ihren bestehenden Dienstleister aufstellen.

Bestellen können Sie direkt über www.westernforest.de/rechtscheck

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